Kostenübernahme für Hörgeräte 2026: Das zahlen die Krankenkassen
Hörgeräte sind für viele Menschen in Deutschland unverzichtbar, doch die Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen ist oft unklar. Was ändert sich 2026 bei den Zuschüssen, wer profitiert von neuen Regelungen und welche Zusatzkosten entstehen? Alle Infos zur Finanzierung 2026.
Die gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland übernehmen unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten für Hörgeräte. Diese Regelung basiert auf dem Sozialgesetzbuch und soll Menschen mit Hörbeeinträchtigungen den Zugang zu notwendigen Hilfsmitteln ermöglichen. Die Kostenübernahme erfolgt jedoch nicht automatisch, sondern erfordert die Erfüllung spezifischer medizinischer und bürokratischer Voraussetzungen.
Die gesetzliche Grundlage zur Kostenübernahme von Hörgeräten
Die Kostenübernahme für Hörgeräte ist im Sozialgesetzbuch V (SGB V) geregelt. Nach § 33 SGB V haben Versicherte Anspruch auf Versorgung mit Hilfsmitteln, die im Hilfsmittelverzeichnis der gesetzlichen Krankenversicherung aufgeführt sind. Hörgeräte fallen unter die Produktgruppe 13 dieses Verzeichnisses. Die gesetzlichen Grundlagen definieren sowohl die medizinischen Voraussetzungen als auch die technischen Mindestanforderungen für erstattungsfähige Hörgeräte.
Die Höhe der Zuschüsse für Hörgeräte ab 2026
Die Festbeträge für Hörgeräte werden regelmäßig vom Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen angepasst. Für 2026 gelten verschiedene Festbeträge je nach Art und Ausstattung des Hörgeräts. Bei einseitiger Versorgung liegt der Festbetrag bei etwa 784 Euro, bei beidseitiger Versorgung bei rund 1.568 Euro. Diese Beträge können sich jedoch ändern und stellen den maximalen Zuschuss der Krankenkasse dar. Zusätzliche Kosten für höherwertige Modelle müssen als Eigenanteil getragen werden.
Voraussetzungen für die Erstattung durch die Krankenkasse
Für die Kostenübernahme müssen bestimmte medizinische Voraussetzungen erfüllt sein. Eine Hörminderung muss durch einen HNO-Arzt oder Audiologen diagnostiziert und dokumentiert werden. Die Hörschwelle muss bei mindestens 30 Dezibel im besseren Ohr liegen. Zusätzlich ist eine audiometrische Untersuchung erforderlich, die den Hörverlust objektiv nachweist. Die medizinische Notwendigkeit muss eindeutig belegt werden, und alternative Behandlungsmöglichkeiten müssen ausgeschlossen sein.
Das Verfahren zur Beantragung bei der Krankenkasse
Das Antragsverfahren beginnt mit der ärztlichen Verordnung durch einen HNO-Arzt. Diese Verordnung muss detaillierte Angaben zur Diagnose und den erforderlichen technischen Eigenschaften des Hörgeräts enthalten. Anschließend erfolgt die Beratung und Anpassung bei einem Hörgeräteakustiker, der mit der Krankenkasse einen Versorgungsvertrag hat. Der Akustiker reicht den Kostenvoranschlag bei der Krankenkasse ein, die über die Kostenübernahme entscheidet. Nach der Genehmigung kann die Versorgung erfolgen.
Tipps zur Auswahl von Hörgeräten und zum Eigenanteil
Bei der Auswahl von Hörgeräten sollten sowohl die medizinischen Anforderungen als auch die persönlichen Bedürfnisse berücksichtigt werden. Grundversorgungsgeräte werden vollständig von der Krankenkasse übernommen, während für Geräte mit zusätzlichen Funktionen ein Eigenanteil anfällt. Moderne Hörgeräte bieten verschiedene Technologien wie Bluetooth-Konnektivität, Geräuschunterdrückung oder wiederaufladbare Batterien. Diese Zusatzfunktionen können den Komfort erheblich steigern, führen jedoch zu höheren Kosten.
| Hörgeräte-Typ | Anbieter | Kostenschätzung |
|---|---|---|
| Basis-Hinter-dem-Ohr | Phonak, Signia | 784-1.200 Euro |
| Standard-Im-Ohr | ReSound, Widex | 900-1.500 Euro |
| Premium-Hinter-dem-Ohr | Oticon, Starkey | 1.500-3.000 Euro |
| Hochleistungs-Geräte | Bernafon, Unitron | 2.000-4.000 Euro |
Preise, Tarife oder Kostenschätzungen, die in diesem Artikel erwähnt werden, basieren auf den neuesten verfügbaren Informationen, können sich aber im Laufe der Zeit ändern. Eine unabhängige Recherche wird vor finanziellen Entscheidungen empfohlen.
Die Kostenübernahme für Hörgeräte durch die gesetzlichen Krankenkassen stellt eine wichtige Unterstützung für Menschen mit Hörbeeinträchtigungen dar. Durch die Kenntnis der gesetzlichen Grundlagen, der Antragsverfahren und der verschiedenen Kostenaspekte können Betroffene eine informierte Entscheidung treffen und die bestmögliche Versorgung erhalten. Die regelmäßige Anpassung der Festbeträge und Voraussetzungen macht es notwendig, sich über aktuelle Entwicklungen zu informieren.