Wahlarzt Kosten: Wie funktioniert die Rückerstattung bei der ÖGK?

Wahlarztbesuche sind in Österreich beliebt, kosten aber oft mehr als Kassenarzttermine. Wie funktioniert die Rückerstattung bei der ÖGK wirklich? Erfahre, was Wiener*innen und Österreicher*innen allgemein beim Einreichen der Wahlarztrechnung beachten sollten und wie viel du zurückbekommst!

Wahlarzt Kosten: Wie funktioniert die Rückerstattung bei der ÖGK?

Die Inanspruchnahme medizinischer Leistungen bei einem Wahlarzt ist in Österreich weit verbreitet. Viele Patientinnen und Patienten schätzen die individuelle Betreuung und die zeitnahe Terminvergabe, die im öffentlichen System oft schwer zu finden ist. Da Wahlärzte jedoch keinen direkten Vertrag mit der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) haben, müssen die anfallenden Honorare zunächst privat beglichen werden. Erst im Anschluss kann eine Rückerstattung beantragt werden. In diesem Artikel erfahren Sie detailliert, wie dieser Prozess abläuft, welche Unterlagen benötigt werden und mit welchen finanziellen Rückflüssen Sie tatsächlich rechnen können.

Was ist ein Wahlarzt in Österreich?

Ein Wahlarzt ist ein niedergelassener Mediziner, der in keinem direkten Vertragsverhältnis zu den gesetzlichen Krankenkassen steht. Im Gegensatz zu Kassenärzten können Wahlärzte ihre Honorare frei gestalten, was oft zu höheren Kosten für die Patienten führt. Der Begriff Wahlarzt leitet sich vom Recht der Versicherten ab, ihren behandelnden Arzt frei zu wählen. Wer sich für diese Form der Behandlung entscheidet, tritt zunächst in Vorleistung. Das bedeutet, dass die erbrachte Leistung direkt nach der Behandlung oder per Rechnung bezahlt wird. Ein wesentlicher Vorteil ist oft die längere Zeit, die sich diese Mediziner für ihre Patienten nehmen können, da sie nicht an die strengen Zeitvorgaben der Kassentarife gebunden sind.

Die Rolle der ÖGK bei Rückerstattungen

Die Österreichische Gesundheitskasse fungiert als gesetzlicher Kostenträger für den Großteil der Bevölkerung. Wenn Sie eine Leistung bei einem Wahlarzt in Anspruch nehmen, übernimmt die ÖGK einen Teil der Kosten, sofern es sich um eine medizinisch notwendige Behandlung handelt, die auch ein Kassenarzt durchgeführt hätte. Die Rolle der ÖGK ist dabei streng reglementiert. Sie erstattet nicht den vollen Rechnungsbetrag, sondern orientiert sich an den Honorarsätzen, die sie einem Vertragsarzt für dieselbe Leistung gezahlt hätte. Es ist wichtig zu verstehen, dass die ÖGK lediglich die Grundversorgung absichert. Die Differenz zwischen dem Wahlarzthonorar und dem Kassenanteil bleibt als Selbstbehalt beim Patienten, sofern keine entsprechende Zusatzversicherung besteht.

So reichst du deine Wahlarztrechnung ein

Der Prozess der Einreichung wurde in den letzten Jahren erheblich vereinfacht und kann heute auf verschiedenen Wegen erfolgen. Am schnellsten funktioniert die Übermittlung digital über das Portal MeineSV oder die entsprechende App der Sozialversicherung. Hierfür ist in der Regel eine Handysignatur oder die ID Austria erforderlich. Alternativ kann die Rechnung auch per Post an die zuständige Landesstelle der ÖGK gesendet oder persönlich in einer Kundenservicestelle abgegeben werden. Für eine erfolgreiche Bearbeitung muss die Rechnung bestimmte Merkmale aufweisen: Name des Patienten, detaillierte Aufschlüsselung der Leistungen, Diagnosecode, Datum der Behandlung und eine Zahlungsbestätigung. Ohne den Nachweis, dass die Rechnung bereits beglichen wurde, erfolgt keine Auszahlung durch die Kasse.

Wie hoch ist die Rückerstattung?

Die Höhe der Rückerstattung ist oft ein Punkt der Enttäuschung für viele Versicherte. Gesetzlich ist festgelegt, dass die ÖGK 80 Prozent des Betrages erstattet, den ein Vertragsarzt für die gleiche Leistung erhalten hätte. Da die Tarife der Krankenkassen oft deutlich unter den Honoraren von Wahlärzten liegen, ist der effektive Erstattungsbetrag im Verhältnis zur Gesamtrechnung meist gering. Wenn ein Wahlarzt beispielsweise 120 Euro für eine Untersuchung verlangt, der Kassentarif für diese Leistung aber nur 30 Euro vorsieht, erstattet die ÖGK 80 Prozent von diesen 30 Euro, also 24 Euro. Die restlichen 96 Euro muss der Patient selbst tragen. Ausnahmen gibt es bei Vorsorgeuntersuchungen, die oft zu 100 Prozent des Kassentarifs abgegolten werden.

Die finanziellen Belastungen durch Wahlarztbesuche können sich schnell summieren, besonders bei chronischen Erkrankungen oder häufigem Bedarf an spezialisierter Medizin. Während die gesetzliche Kasse nur einen Basisteil abdeckt, bieten private Krankenversicherungen spezielle Tarife an, die diese Deckungslücke schließen. Diese Versicherungen übernehmen oft bis zu 100 Prozent des verbleibenden Rechnungsbetrages. Die monatlichen Kosten für eine solche Zusatzversicherung hängen stark vom Alter bei Eintritt und dem gewählten Leistungsumfang ab. In der Regel liegen die Prämien für ambulante Tarife zwischen 25 und 70 Euro pro Monat. Es ist ratsam, die Leistungen genau zu vergleichen, da einige Anbieter auch Medikamente, Physiotherapie oder alternative Heilmethoden in den Schutz inkludieren.


Produkt/Dienstleistung Anbieter Wichtige Merkmale Kosten-Einschätzung
Wahlarzt-Tarif Wiener Städtische Deckung der Restkosten nach ÖGK-Anteil, Medikamentenbudget ca. 30 - 60 EUR / Monat
Ambulant Plus Merkur Versicherung Fokus auf Prävention, Wellness-Leistungen inklusive ca. 35 - 70 EUR / Monat
Krankenzusatzschutz Allianz Österreich Schnelle Erstattung via App, weltweiter Schutz ca. 25 - 55 EUR / Monat
Privatklasse Ambulant Uniqa Freie Arztwahl, Kostenersatz für Heilbehelfe ca. 30 - 65 EUR / Monat

Die in diesem Artikel genannten Preise, Sätze oder Kostenschätzungen basieren auf den neuesten verfügbaren Informationen, können sich jedoch im Laufe der Zeit ändern. Eine unabhängige Recherche wird vor finanziellen Entscheidungen empfohlen.

Wichtige Tipps für Patientinnen und Patienten

Um den Prozess der Rückerstattung zu beschleunigen und Frustrationen zu vermeiden, sollten einige Punkte beachtet werden. Achten Sie bereits beim Verlassen der Arztpraxis darauf, dass die Honorarnote vollständig ist. Ein fehlender Diagnosecode ist der häufigste Grund für Verzögerungen oder Ablehnungen. Zudem sollten Sie die Einreichungsfrist von 42 Monaten ab dem Behandlungsmonat im Auge behalten, wobei eine zeitnahe Einreichung immer zu bevorzugen ist. Falls Sie eine private Zusatzversicherung besitzen, reichen Sie die Unterlagen erst bei der ÖGK ein. Den Bescheid der ÖGK über die erfolgte Teilzahlung senden Sie dann zusammen mit der Rechnungskopie an Ihre Privatversicherung, um den Restbetrag einzufordern.

Dieser Artikel dient nur zu Informationszwecken und sollte nicht als medizinische Beratung betrachtet werden. Bitte konsultieren Sie eine qualifizierte medizinische Fachkraft für eine persönliche Beratung und Behandlung.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das System der Wahlärzte in Österreich eine wertvolle Ergänzung zur staatlichen Gesundheitsversorgung darstellt, jedoch mit Eigenverantwortung und Kosten verbunden ist. Die ÖGK bietet eine solide Basis für die Rückerstattung, deckt aber bei weitem nicht alle Kosten ab. Wer regelmäßig Wahlärzte konsultiert, sollte die finanziellen Auswirkungen kalkulieren und gegebenenfalls über eine private Absicherung nachdenken, um die bestmögliche medizinische Versorgung ohne hohe finanzielle Belastung sicherzustellen.